Datenschutzerklärung

Datenkontrolleur

Firmeninhaber : Kevin Lüking

Als Kleinunternehmer gibt es keine starre Standardfrist für die Datenspeicherung. Die Dauer hängt vom Zweck der Erhebung und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten ab. Grundsätzlich gilt: Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. 

 

Rechnungen & Buchungsbelege: 10 Jahre
 

Laut § 147 Abgabenordnung (AO) und § 14b UStG müssen alle Rechnungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) sowie Kontoauszüge aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde.

 

Zweck der Datenerhebung

Beantwortung von Kundenanfragen oder zur Vertragserfüllung.

DSGVO (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung.

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