Datenschutzerklärung
Datenkontrolleur
Firmeninhaber : Kevin Lüking
Als Kleinunternehmer gibt es keine starre Standardfrist für die Datenspeicherung. Die Dauer hängt vom Zweck der Erhebung und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten ab. Grundsätzlich gilt: Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Rechnungen & Buchungsbelege: 10 Jahre
Laut § 147 Abgabenordnung (AO) und § 14b UStG müssen alle Rechnungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) sowie Kontoauszüge aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde.
Zweck der Datenerhebung
Beantwortung von Kundenanfragen oder zur Vertragserfüllung.
DSGVO (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung.
